Stel­lung­nah­me zur Ein­stel­lung des Ver­fah­rens wegen Untreue durch die Staats­an­walt­schaft Düsseldorf

Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Solin­gen hat heu­te Kennt­nis über die Ein­stel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens gegen den Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Solin­gen in dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen der Anstif­tung zur Untreue erlangt.

Hier­zu erklärt Rafa­el Sar­lak, Spre­cher der Frak­ti­on: „Es ist und darf nicht nor­mal sein, dass ein Ober­bür­ger­meis­ter – nach Ände­rung der ent­spre­chen­den Dienst­an­wei­sung – über 210.000 Euro aus der Stadt­kas­se für sei­ne pri­va­ten Anwalts­kos­ten erhält. Aus die­sem Anlass hat unse­re Frak­ti­on ein Rechts­gut­ach­ten beauf­tragt, das den Anfangs­ver­dacht einer Anstif­tung zur Untreue zum Ergeb­nis hat­te. Die Staats­an­walt­schaft hat die­sen Anfangs­ver­dacht eben­falls bestätigt.

Nach Auf­fas­sung der Staats­an­walt­schaft ist die Aus­zah­lung der Anwalts­kos­ten ent­schei­dend für den Tat­be­stand der Untreue. Nur weil die­se im letz­ten Moment ver­hin­dert wur­de, ist das Ver­fah­ren heu­te ein­ge­stellt wor­den. Dar­aus folgt für uns, dass dem Ober­bür­ger­meis­ter – anders als er bis­lang behaup­te­te – auch in Zukunft die Erstat­tung der Anwalts­kos­ten von über 210.000 Euro nicht zusteht. Dar­über hin­aus sind wir über­zeugt, dass die früh­zei­ti­ge Inter­ven­ti­on der CDU-Frak­ti­on – auf­grund inter­ner Hin­wei­se aus der Ver­wal­tung – ent­schei­dend dazu bei­getra­gen hat, dass finan­zi­el­ler Scha­den von der Stadt abge­wen­det wurde.

Zur Pflicht­wid­rig­keit der Geneh­mi­gung – und damit ver­bun­de­nes Fehl­ver­hal­ten des Ober­bür­ger­meis­ters – nimmt die Staats­an­walt­schaft aus­drück­lich kei­ne Stel­lung. Unse­re Frak­ti­on war­tet nun die wei­te­ren dis­zi­pli­nar- und straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen ab. Auch hier gilt selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin die Unschuldsvermutung.“

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Rafael Sarlak

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