Stadtbezirksverbände
Die Stadtbezirksverbände unterstützen den Kreisverband bei der Erfüllung seiner Aufgaben und wirken so an der politischen Willensbildung des Kreisverbandes mit. Sie können sich mit Empfehlungen an die CDU-Abgeordneten bzw. an die CDU-Ratsfraktion sowie an den Kreisvorstand wenden. Sie haben ein eigenes Antragsrecht 1. bei Kreisparteitagen, 2. bei der Aufstellung der Kandidaten zu öffentlichen Wahlen. Die Mitglieder des Stadtbezirksverbandes treten mindestens einmal jährlich oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangen, zu einer Hauptversammlung zusammen. Die Hauptversammlung wählt den Vorstand, dem mindestens ein Vorsitzender und zwei stellvertretende Vorsitzende angehören müssen. Über die weitere Zusammensetzung des Vorstandes beschließt jeweils die Hauptversammlung.