In der heutigen Zeit können sich vor allem die jüngeren Bürgerinnen und Bürger nicht vorstellen, was der Bau der Mauer im August 1961 für Berlin und für die von ihm betroffenen Menschen bedeutete. Familien wurden auseinandergerissen, Freundschaften und Bekanntschaften zerstört und, vor allem, Millionen Deutsche bis zum 09. November 1989 der Herrschaft einer die Menschenrechte mit füßen tretenden Diktatur ausgesetzt.
In der Nacht zum 13. August 1961 begann die DDR-Führung mit der Abriegelung der Grenze nach West-Berlin. Berlin wurde in in zwei Hälften geteilt: Bis Ende 1989 trennte eine vier Meter hohe Mauer eine Million Ost-Berliner von den knapp zwei Millionen Einwohnern West-Berlins. Nur elf Tage nach ihrem Bau, am 24. August 1961, kam erstmals ein Mensch bei dem Versuch ums Leben, die Berliner Mauer zu überwinden; noch mehr wurden bei fehlgeschlagenen Versuchen festgenommen, inhaftiert und oft viele Jahre eingekerkert. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt mindestens 140 Menschen bei Fluchtversuchen an der Mauer starben. Mauerbau und Schießbefehl sind mit unzähligen menschlichen Schicksalen verbunden.
Als “antifaschistischer Schutzwall” wurde die Mauer von der SED-Propaganda bezeichnet. Tatsächlich war es das Ziel, durch Mauer und Stacheldraht ein “Ausbluten” der DDR zu verhindern und den zunehmenden Flüchtlingsstrom vom Osten in den Westen zu stoppen. Allein 1960 waren 200.000 Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik geflohen.
“Auch heute möchten wir an die Toten und diese unzähligen Schicksale erinnern. Sie dürfen nicht vergessen werden,“ betont CDU-Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Sebastian Haug. “Der 13. August soll und muss uns aber auch vor Augen führen, welchen unschätzbaren Wert die Freiheit darstellt und wie wichtig es ist, diese Freiheit und die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik zu erhalten und zu stärken. Allein auf deutschem Boden hat es im 20. Jahrhundert zwei Diktaturen gegeben und Milliarden Menschen auf der Welt können auch heute noch nicht wählen, nicht reisen, haben keine Meinungs‑, Presse- und Religionsfreiheit. Auch daran am 13. August zu erinnern, ist unsere Pflicht und Aufgabe”, so Haug abschließend.