Anfrage Absolutes Halteverbot Lützowstraße 133
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Götz,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden von einigen Anwohnern rund um die Lützowstraße 133 sowie der Gastronomie „Alt Ketzberg“ auf das seit ca. einem Jahr bestehende Halteverbot für Fahrzeuge vor bzw. um die Hausnummer 133 entlang der Lützowstraße angesprochen. Uns und den Anwohnern stellt sich die Frage, warum dieses Halteverbot von 7–19 Uhr eingerichtet wurde. Insbesondere für die Gastronomie ist die Uhrzeit des Halteverbotes kontraproduktiv, da diese schon um 17 Uhr öffnet. Gäste haben in der Umgebung und auch auf dem Grundstück der Gastronomie wenig Parkmöglichkeiten, ebenso wie die Anwohner, wenn sie von der Arbeit kommen. Von Besuchern wird außerdem die auf der gegenüberliegenden Einfahrt der Straße Obenketzberg benutzt, die ohne parkende Autos ohnehin schon unübersichtlich ist.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob das absolute Halteverbot so angepasst werden kann, dass es von 7–17 Uhr gilt. Soweit uns bekannt ist, handelt es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. So könnte der Bereich insbesondere in den Stoßzeiten freigehalten werden und danach von der Gastronomie oder Anwohnern benutzt werden. Der Parkraum, auch für Anwohner, ist in diesem Bereich stark limitiert.
An dieser Stelle möchten wir außerdem anregen, die Stelle so neu zu beschildern, dass Parkende nicht auf dem Bürgersteig parken. So hätten wir eine Lösung für alle Beteiligten.
Ein Bild der Stelle fügen wir bei. Vielen Dank.

gez.
Moritz Müller
Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksfraktion Gräfrath