Antrag zur Tagesordnung: Sitzung des AAWV
am 16.11.2026
Solingen, 18.10.2026
Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen frühzeitig nutzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Flemm,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Haug,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Solingen bittet Sie darum, unter dem
Tagesordnungspunkt „Bürokratie abbauen – Handlungsspielräume für kommunale Regelbefreiungen nutzen“
in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Verwaltungsmodernisierung (AAWV) am 16.11.2026 folgende Fragen zu beantworten:
Noch bevor das Kommunale Regelbefreiungsgesetzt Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt, bitten wir die Verwaltung,
geeignete Handlungsfelder zu identifizieren, in denen landesrechtliche Vorschriften, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse oder sonstige Vorgaben des Landes
- Verwaltungsverfahren unnötig erschweren oder verzögern,
- einen unverhältnismäßig hohen Personal- oder Verwaltungsaufwand verursachen,
- digitale oder einfachere Verfahren behindern,
- die kommunale Zusammenarbeit erschweren oder
- aus Sicht der Verwaltung durch einfachere Regelungen ersetzt werden könnten, ohne dass das mit der bisherigen Vorgabe verfolgte Ziel beeinträchtigt wird.
Hierbei sollen insbesondere die Erfahrungen und Hinweise der mit dem jeweiligen Landesrecht befassten Fachbereiche einbezogen werden.
- Welche landesrechtliche Regelung oder Vorgabe wird seitens der Verwaltung als hinderlich angesehen?
- Worin besteht der konkrete zusätzliche Aufwand oder das praktische Hemmnis?
- Welche einfachere Form der Aufgabenerledigung ist aus Sicht der Verwaltung denkbar?
- Erscheint der Verwaltung eine Antragstellung auf Regelbefreiung nach Inkrafttreten des Gesetzes als sinnvoll?
(Die entsprechende Prüfung soll möglichst im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit erfolgen und keine aufwendigen zusätzlichen Untersuchungen oder Gutachten auslösen.)
Begründung
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Kommunalen Regelbefreiungsgesetzes möchte das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen die Möglichkeit eröffnen, für einen begrenzten Zeitraum von einzelnen landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen und alternative Formen der Aufgabenerledigung praktisch zu erproben. Erfasst werden sollen nicht nur Gesetze und Rechtsverordnungen, sondern auch Verwaltungsvorschriften.
Der Gesetzentwurf setzt dabei ausdrücklich auf die praktischen Erfahrungen der Kommunen. In seiner Begründung hebt das Land hervor, dass Städte, Gemeinden und Kreise aufgrund ihrer täglichen Verwaltungsarbeit besonders gut beurteilen können, welche Regelungen Verfahren erschweren und wo neue Lösungen erprobt werden könnten.
Diesen Ansatz sollte Solingen frühzeitig aufgreifen. Es erscheint wenig sinnvoll, mit der Suche nach geeigneten Anwendungsfällen erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zu beginnen. Vielmehr sollte bereits jetzt innerhalb der Fachbereiche gesammelt werden, wo Landesrecht oder Vorgaben des Landes in der täglichen Praxis als unnötig kompliziert, zeitaufwendig oder wenig praxistauglich empfunden werden.
Auch die kommunalen Spitzenverbände weisen darauf hin, dass das geplante Instrument nur dann seine Wirkung entfalten kann, wenn Kommunen geeignete Anwendungsfälle identifizieren und einbringen. Gleichzeitig soll das Verfahren selbst möglichst niedrigschwellig bleiben und keine neue Bürokratie erzeugen.
Unsere Anfrage verfolgt deshalb zunächst keine konkrete Regelbefreiung. Sie soll vielmehr das vorhandene Wissen der Verwaltung frühzeitig bündeln. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann dann entschieden werden, ob und für welche Fälle die neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Carsten Voigt
CDU-Fraktionsvorsitzender
gez.
Stephan Aldejohann
Sprecher der CDU-Fraktion im AAWV