„Ihr seid doch immer nur dagegen. Eigene Vorschläge macht ihr aber gar nicht.“ Dieser Vorwurf ist in der politischen Debatte oft zu hören, meist aus Reihen der Bundesregierung. Er richtet sich gegen die Union. Doch der Vorwurf ist falsch! Und gerade die Vertreter der Regierung sollten das wissen.
Warum das so ist? Als Opposition haben CDU und CSU in eineinhalb Jahren 273 Initiativen, Anträge und Gesetze in den Bundestag eingebracht. Hier einige Beispiele zur Innen- und Rechtspolitik:
Entlastung der Städte und Gemeinden. Ein Antrag der Union.
Damit das klar ist: Wer Schutz braucht, muss Schutz bekommen. Wer wirklich Asyl sucht, muss Zuflucht finden. Dazu steht die Union! Ungeregelte Migration nach Deutschland aber überfordert viele Städte und Gemeinden. Wohnraum fehlt. Es gibt nicht ausreichend Erzieher, Pädagogen, Lehrer. Umfassende Integration findet aufgrund fehlender Möglichkeiten vielerorts kaum noch statt.
Der Bundeskanzler hat das Problem lange ausgesessen. Deshalb haben CDU und CSU Bürgermeister und Landräte Ende März 2023 nach Berlin eingeladen. Gemeinsam wurde über die aktuelle Flüchtlings‑, Asyl- und Migrationslage diskutiert. Die Union hat anschließend die dringendsten Anliegen der Städte und Gemeinden aufgelistet.
Bei den Kosten der Unterkunft soll der Bund den Kommunen unter die Arme greifen und die Unterstützung dauerhaft und nachvollziehbar regeln. Sie soll außerdem bau- und vergaberechtliche Erleichterungen für die Schaffung der zusätzlichen sozialen Infrastruktur gewähren. Ende April wurde die Initiative im Bundestag zur Abstimmung gestellt. SPD, Grüne und FDP haben alle Vorschläge abgelehnt.
Schon in einem Antrag vom Oktober 2022 an den Bundestag forderte die Unionsfraktion die Ampel-Koalition auf, die irreguläre Migration nach Deutschland spürbar zu reduzieren und Anreize für unbegründete Asylanträge zu verringern. Die Entscheidung über Asylanträge soll an den EU-Außengrenzen fallen. Innerhalb Deutschlands sollen die Asylverfahren beschleunigt werden.
Kinderschutz vor Datenschutz. Ein Antrag der Union.
Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern ist das Widerlichste überhaupt! Online davon Fotos und Filme einzustellen, gehört strengstens bestraft. Wer diese Fotos und Filme ansieht, ist pervers und muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Menschen zerstören Kinderseelen. Ein erfolgreicher Weg, um Täter im Netz zu fangen, ist das Speichern von IP-Adressen. Hier lassen sich digitale Täterspuren nachverfolgen. Den Antrag der Union ‚Kinderschutz vor Datenschutz‘ haben SPD, Grüne und FDP abgelehnt.
Den Antrag der Union „Kinderschutz vor Datenschutz“ lesen Sie hier.
Bundestag kleiner, Erststimme wichtiger. Ein Antrag der Union.
Wir sind uns einig, der Bundestag muss kleiner werden. Genau gesagt um 138 Sitze. Eine Verkleinerung des Bundestags hatten CDU/CSU und SPD auch schon beschlossen. 280 statt 299 Direktwahlkreise sollten für deutlich weniger Überhang- und Ausgleichsmandate sorgen. Jetzt wollen die Ampel-Parteien eine andere Regelung gegen die Opposition durchsetzen: Einige direkt gewählte Abgeordnete sollen ihren Sitz nicht bekommen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen dafür hat. Bekommt eine Partei weniger als 5 Prozent der abgegebenen Stimmen, darf kein direkt gewählter Abgeordneter dieser Partei mehr in den Bundestag einziehen. Unabhängige Kandidaten ohne Partei können damit künftig nicht mehr gewählt werden.
Die Union ist sich einig: Echte Demokratie ignoriert keine direkt gewählten Wahlkreisgewinner zugunsten des Verhältniswahlrechts auf Bundesebene. Sonst besteht die Gefahr, dass ganze Regionen parteipolitisch nicht im Bundestag vertreten sind und die Stimmen dieser Bürgermehrheit zu Unrecht übergangen werden.
Die CDU hatte stattdessen eine sinnvolle Idee angeregt: Aktuell gibt es auf Bundesebene 299 Wahlkreise. Diese können problemlos auf 270 reduziert werden. Dazu sollen 320 Listenmandate als Regelgröße eingeführt werden. Es wird nicht mehr jedes Überhangmandat ausgeglichen – gemäß rechtlicher Vorgabe. Überhangmandate einer Partei in einem Bundesland werden wie bisher mit Listenmandaten der gleichen Partei in anderen Bundesländern verrechnet. Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. So entsteht in der Summe ein Bundestag, wie er sein soll.
Den Antrag der Union zur Verkleinerung des Bundestags im Wortlaut lesen Sie hier.