Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge end­gül­tig abgeschafft

Veröffentlicht am 4. März 2024

Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge in Nord­rhein-West­fa­len end­gül­tig abge­schafft-
Gesetz­li­cher Anspruch auf Bei­trags­frei­heit schafft Rechts­si­cher­heit für Anlieger

Das von den Land­tags­frak­tio­nen von CDU und Grü­nen in den Land­tag ein­ge­brach­te Gesetz zur end­gül­ti­gen Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge wur­de in der letz­ten Woche vom Par­la­ment beschlos­sen. Fak­tisch zahl­ten Anlie­ger für Stra­ßen­bau­maß­nah­men, die seit Anfang 2018 beschlos­sen wur­den, längst kei­ne Bei­trä­ge mehr. Den Anteil der Anwoh­ner über­nahm das Land über den Weg einer För­der­richt­li­nie. Mit dem jetzt ver­ab­schie­de­ten Gesetz tritt ein aus­drück­li­ches Bei­trags­er­he­bungs­ver­bot an die Stel­le der Pflicht zur Erhe­bung von KAG-Bei­trä­gen, das rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2024 gilt. Alle aus­fal­len­den Bei­trä­ge wer­den den Kom­mu­nen erstat­tet. Dazu erklärt der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Sebas­ti­an Haug:

„Mit dem Gesetz sind wir am Ende eines Weges ange­kom­men, den wir als regie­rungs­tra­gen­de Frak­ti­on bereits in der letz­ten Legis­la­tur begon­nen haben. Im Gegen­satz zur SPD, die in Regie­rungs­zei­ten immer an den KAG-Bei­trä­gen fest­ge­hal­ten hat, um dann in Oppo­si­ti­ons­zei­ten umso vehe­men­ter deren Abschaf­fung zu for­dern, haben wir unse­ren Wor­ten Taten fol­gen lassen.

Nach 55 Jah­ren strei­chen wir die Bei­trags­pflicht der Anlie­ger für den Aus­bau kom­mu­na­ler Stra­ßen aus dem Gesetz. Mit dem gesetz­li­chen Anspruch auf Bei­trags­frei­heit ent­las­ten wir die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Kein Anlie­ger muss in Zukunft mehr befürch­ten, für sein Grund­stück zur Zah­lung hoher Aus­bau­bei­trä­ge her­an­ge­zo­gen zu wer­den. Auch für die Kom­mu­nen hat das beschlos­se­ne Gesetz eine Rei­he von Vor­tei­len. Mit dem ihnen jetzt ein­ge­räum­ten gesetz­li­chen Erstat­tungs­an­spruch ist gewähr­leis­tet, dass ihnen alle Bei­trä­ge erstat­tet wer­den, wel­che die Kom­mu­nen auf­grund des Bei­trags­er­he­bungs­ver­bots nicht mehr erhe­ben kön­nen. Dar­über hin­aus sinkt mit dem Ende der KAG-Bei­trä­ge der büro­kra­ti­sche Arbeits­auf­wand erheb­lich, da not­wen­di­ge Sat­zun­gen, Beschei­de, ver­pflich­ten­de Bür­ger­ver­samm­lun­gen, Stra­ßen- und Wege­kon­zep­te sowie die damit ver­bun­de­nen Rechts­strei­tig­kei­ten ent­fal­len. Die­sen Weg des Büro­kra­tie­ab­baus gehen wir weiter!“

Hier gibt es die Medi­en­mit­tei­lung im Ori­gi­nal: Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge end­gül­tig abgeschafft

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Sebastian Haug

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