Sicher leben in Solin­gen – Kom­mu­na­le Ord­nungs­be­hör­de stärken

Der nord­rhein-west­fä­li­sche Land­tag berät der­zeit über das „Vier­te Gesetz zur Ände­rung des Ord­nungs­be­hör­den­ge­set­zes (OBG)“. Ziel der Novel­lie­rung ist es, die Hand­lungs­mög­lich­kei­ten der kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den zu erwei­tern und sie ange­sichts wach­sen­der Anfor­de­run­gen bes­ser aus­zu­stat­ten. Die Novel­le des Ord­nungs­be­hör­den­ge­set­zes muss pra­xis­taug­lich aus­ge­stal­tet wer­den, for­dert der CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Cars­ten Voigt: 

„Unser Ord­nungs­amt leis­tet einen unver­zicht­ba­ren Bei­trag zur Sicher­heit und Ord­nung im öffent­li­chen Raum. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren sind die Anfor­de­run­gen an die Ord­nungs­äm­ter bun­des­weit jedoch deut­lich gestie­gen. Kon­flik­te im öffent­li­chen Raum, Ver­mül­lung, ille­ga­le Abfall­ent­sor­gung, Sach­be­schä­di­gun­gen, ord­nungs­wid­ri­ges Ver­hal­ten bei Ver­an­stal­tun­gen sowie Nut­zungs­kon­flik­te an stark fre­quen­tier­ten Orten stel­len Städ­te und Gemein­den zuneh­mend vor prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen. Das spü­ren wir auch in Solin­gen. Unser Ziel ist klar: Wir wol­len Solin­gen siche­rer machen. Sicher­heit und Ord­nung ste­hen im Zen­trum unse­rer Politik.“

Die kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den ste­hen dabei häu­fig vor der Situa­ti­on, dass ord­nungs­wid­ri­ge Hand­lun­gen nur kurz­fris­tig erfol­gen und bei Ein­tref­fen von Ein­satz­kräf­ten bereits been­det sind. Ver­stö­ße las­sen sich in der Pra­xis daher häu­fig nur schwer nach­wei­sen oder nach­voll­zieh­bar doku­men­tie­ren. Gleich­zei­tig kommt es in Ein­satz­si­tua­tio­nen immer wie­der zu Kon­flik­ten gegen­über Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Ordnungsbehörden.

Ord­nungs­be­hör­den­ge­setz muss pra­xis­taug­lich gestal­tet werden

„Die CDU-Frak­ti­on im Rat der Stadt Solin­gen begrüßt grund­sätz­lich die Initia­ti­ve des Land­ta­ges, das Ord­nungs­be­hör­den­ge­setz zu moder­ni­sie­ren. Gleich­zei­tig ist aus Sicht der kom­mu­na­len Pra­xis ent­schei­dend, dass die gesetz­li­chen Rege­lun­gen so aus­ge­stal­tet wer­den, dass sie im Voll­zug tat­säch­lich prak­ti­ka­bel und wirk­sam sind“, betont Voigt.

Im wei­te­ren par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren müs­sen laut Voigt fol­gen­de Punk­te berück­sich­tigt werden:

  • Die kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den müs­sen durch kla­re, rechts­si­che­re und pra­xis­taug­li­che Befug­nis­se wei­ter gestärkt werden.
  • Die Kom­mu­nen benö­ti­gen moder­ne Instru­men­te zur lage­be­zo­ge­nen Beob­ach­tung und Doku­men­ta­ti­on ord­nungs­wid­ri­ger Zustän­de im öffent­li­chen Raum, ins­be­son­de­re an Orten, an denen es erfah­rungs­ge­mäß regel­mä­ßig zu Ver­stö­ßen gegen die öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung kommt.
  • Es müs­sen recht­li­che Mög­lich­kei­ten für den Ein­satz tech­ni­scher Mit­tel geschaf­fen wer­den, mit denen ord­nungs­wid­ri­ge Zustän­de im öffent­li­chen Raum nach­voll­zieh­bar fest­ge­stellt und doku­men­tiert wer­den kön­nen, etwa im Zusam­men­hang mit Video­über­wa­chung oder ver­gleich­ba­ren tech­ni­schen Ver­fah­ren – selbst­ver­ständ­lich unter strik­ter Beach­tung der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit sowie der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Unse­re Part­ner­stadt Gou­da hat bei­spiels­wei­se 88 Kame­ras – prä­ven­tiv im Stadt­ge­biet. Wir set­zen uns für eine geziel­te Video­über­wa­chung an Kri­mi­na­li­täts­schwer­punk­ten ein – unter Wah­rung des Daten­schut­zes -, und zwar zur Prä­ven­ti­on und Täteridentifikation.
  • Die Ein­satz­kräf­te der kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den müs­sen bes­ser geschützt wer­den, und es müs­sen ihnen Instru­men­te an die Hand gege­ben wer­den, mit denen kri­ti­sche Ein­satz­si­tua­tio­nen trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar doku­men­tiert wer­den können.
  • Neue recht­li­che Instru­men­te müs­sen so aus­ge­stal­tet wer­den, dass sie in der Pra­xis der Kom­mu­nen tat­säch­lich anwend­bar sind und einen wirk­sa­men Bei­trag zur Gefah­ren­ab­wehr und zur Ver­fol­gung ord­nungs­wid­ri­gen Ver­hal­tens leis­ten können.

Voigt wei­ter: „Die Erfah­run­gen der ver­gan­ge­nen Jah­re zei­gen deut­lich, dass die kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den für eine wirk­sa­me Auf­ga­ben­er­fül­lung neben per­so­nel­ler Aus­stat­tung auch einen moder­nen und prak­ti­ka­blen recht­li­chen Rah­men benö­ti­gen. Daher ist es wich­tig, dass die­se Per­spek­ti­ve der kom­mu­na­len Pra­xis in den wei­te­ren Bera­tun­gen beson­ders berück­sich­tigt wird.“

„Sicher­heit und Ord­nung sind Grund­la­ge für Frei­heit und Lebens­qua­li­tät. Wir set­zen auf Prä­ven­ti­on, kon­se­quen­tes Durch­grei­fen bei Kri­mi­na­li­tät und Van­da­lis­mus sowie einen per­so­nell star­ken und gut aus­ge­stat­te­ten kom­mu­na­len Ord­nungs­dienst sowie Sozi­al­ar­beit in soge­nann­ten Pro­blem­vier­teln. Das Vier­te Gesetz zur Ände­rung des Ord­nungs­be­hör­den­ge­set­zes, das sich der­zeit in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung befin­det, kann ein wei­te­rer Bau­stein sein, um unser Ord­nungs­amt ange­sichts wach­sen­der Her­aus­for­de­run­gen im öffent­li­chen Raum zu stär­ken und ihm zusätz­li­che Instru­men­te zur Gefah­ren­ab­wehr an die Hand zu geben“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.

 

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Ansgar Lange

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