Man stelle sich vor: Die CSU bekommt in Bayern 40 Prozent der Stimmen. Sie gewinnt 40 Direktmandate. Aber bundesweit liegt ihr Anteil knapp unter 5 Prozent. Geht es nach Olaf Scholz, dürfen die CSU-Kollegen künftig nicht in den Bundestag einziehen. Ein Scherz des Bundeskanzlers und seiner Regierung? Leider nein: Es ist der Wahlrechtsbeschluss von SPD, Grünen und FDP. Ist das noch Demokratie? Aus Sicht der CDU nicht! Auch Experten sind anderer Ansicht. Was meinen Sie?
„Ich glaube nicht, dass allen Abgeordneten der Ampel ganz klar ist, was da gerade passiert. Hier soll ein Modell durchgedrückt werden, das von der AfD vor fünf Jahren vorgeschlagen und nun allenfalls leicht modifiziert wurde.“ CDU-Vorsitzender Friedrich Merz
Weniger Abgeordnete bleibt gemeinsames Ziel
„Die Verkleinerung des Bundestags bleibt unser gemeinsames Ziel“, bekräftigt CDU-Generalsekretär Mario Czaja. Geht es nach der CDU, könnte die bisherige Verringerung auf 280 Wahlkreise sogar noch weiter geführt werden, z. B. auf 270. Dann wären künftig auch mit Überhang- und Ausgleichsmandaten kaum mehr als 600 Abgeordnete im Bundestag. Der Beschluss von Olaf Scholz und seiner Koalition geht von vorneherein von 630 aus.
„Wer einen Wahlkreis gewonnen hat, muss die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis vertreten.“ CDU-Generalsekretär Mario Czaja
Noch nach der Sitzung des CDU-Vorstandes hatte Czaja dazu Gespräche angeboten: „Wir sind zu Gesprächen bereit.“ Üblich ist, Änderungen im Wahlrecht mit der Opposition abzustimmen, sagt Czaja. „Eine Regelung gegen die stärkste Opposition ist unüblich.“ Die Union wird einer Entwertung der Erststimme als Bürgerstimme nicht zustimmen. Czaja kündigt daher auch an: „Über ein Normenkontrollverfahren muss nach dem Beschluss des Bundestages gesprochen werden.“
Denn die Ampel backt sich ihr eigenes Wahlrecht. Sie entwertet unsere Erststimme. Beliebte und aktive Politiker vor Ort sollen künftig ausgeschlossen bleiben, wenn ihre Partei bundesweit zu klein oder zu unbedeutend ist. Regionalparteien sollen keine Chance mehr auf Direktvertreter im Bundestag haben – mit Ausnahme anerkannter Minderheiten. „Das ist ein verfassungswidriger Frontalangriff auf die Union als Ganzes“, sagt Czaja.
Direktwahl muss auch künftig gelten
Der CDU-Generalsekretär betont: „Den Wählerinnen und Wählern ist doch nicht zu vermitteln, warum nicht ihre Direktstimme, sondern ein kompliziertes statistisches Konstrukt darüber entscheiden soll, wer ihre Heimat im Deutschen Bundestag vertritt.“
„Die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist nicht zu erklären“, so Czaja. „Es könnte dazu kommen, dass eine Partei zahlreiche Wahlkreise gewinnt, aber die direkt gewählten Wahlsieger nicht in den Bundestag einziehen, weil ihre Partei auf ganz Deutschland gerechnet die Fünf-Prozent-Hürde unterschreitet. Die Koalition gießt damit Öl in das ohnehin schon glimmende Feuer der Politikverdrossenheit im Lande.“
Sachverständige äußern erhebliche Bedenken
Bisher galt: Gewählt ist gewählt. Das will Olaf Scholz ändern. Experten aus Regierung, Opposition und unabhängige Juristen warnen davor, gewählte Direktkandidaten aus dem Bundestag auszuschließen. Die Grundmandatsklausel ganz abzuschaffen, ist juristisch fragwürdig. Der Focus berichtet dazu: „Schon in einem Gutachten für die Anhörung hatten die von den Ampel-Fraktionen eingeladenen Experten Jelena von Achenbach, Florian Meinel und Christoph Möllers vor der Abschaffung der Klausel gewarnt.“
Schutz von SPD-Wahlkreisen?
Warum will Scholz mit seiner Regierung die beschlossene Verringerung der Wahlkreise zurücknehmen? Man hatte sich auf 280 Wahlkreise statt der bisherigen 299 geeinigt. Doch betroffen wäre wohl u.a. der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil und Parlamentspräsidentin Bärbel Bas. Ihre Wahlkreise wären möglicherweise entfallen. Oder geht es Rot-Grün-Gelb nur um Machterhalt auf Kosten der Demokratie?