Die Bür­ger­stim­me muss zählen

In Ber­lin wird aktu­ell über das Wahl­recht dis­ku­tiert. Wor­um geht es dabei? Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Grö­ße des Deut­schen Bun­des­ta­ges liegt bei 598 Sit­zen. Der­zeit sind es aber 736 Sit­ze und damit 138 mehr als vor­ge­se­hen. Das heißt, der Bun­des­tag muss klei­ner wer­den, das Wahl­recht muss refor­miert wer­den. Dar­über herrscht Einig­keit. Nicht aber über das Wie. 

Die Koali­ti­on plant einen Sys­tem­wech­sel in unse­rem Wahl­recht, hin zu einem Ver­hält­nis­wahl­recht, in dem die Wahl­krei­se nicht mehr auto­ma­tisch vom Erst­plat­zier­ten gewon­nen wer­den, son­dern eine end­gül­ti­ge „Zutei­lung“ des Man­dats davon abhän­gig gemacht wird, ob die Par­tei, der der Wahl­kreis­ge­win­ner ange­hört, auch genug Zweit­stim­men erlangt hat. 

Mit ande­ren Wor­ten: Ein gewon­ne­ner Wahl­kreis wäre noch längst kein gewon­ne­ner Wahl­kreis. Wenn eine Par­tei in einem Bun­des­land mehr Direkt­man­da­te gewinnt als ihr nach den Zweit­stim­men zuste­hen wür­de („Über­hang­man­da­te“), dann gel­ten die Wahl­kreis­be­wer­ber mit den wenigs­ten Stim­men als nicht gewählt – so der Plan der Ampel. Das Ergeb­nis der Bür­ger­stim­me, der Stim­me also, mit der die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler in einem Wahl­kreis ihren Abge­ord­ne­ten wäh­len, fie­le ein­fach unter den Tisch. 

Daher hat die CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on mit einem eige­nen Antrag fünf kon­kre­te Lösun­gen formuliert: 

Schon in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode ist beschlos­sen wor­den, das Bun­des­ge­biet nicht in 299 Wahl­krei­se, son­dern in 280 Wahl­krei­se auf­zu­tei­len. Die Ampel will wie­der 299. Wir schla­gen vor, die Anzahl der Wahl­krei­se auf 270 zu redu­zie­ren. Schon das wäre eine Ver­klei­ne­rung des Bundestages.
Neben den 270 Wahl­krei­sen schla­gen wir vor, 320 Lis­ten­man­da­te als Regel­grö­ße ein­zu­füh­ren. Das bedeu­tet, dass zukünf­tig 50 Lis­ten­man­da­te mehr als Direkt­man­da­te im Bun­des­tag ihren Sitz haben. Dadurch redu­zie­ren sich mög­li­che Aus­gleichs­man­da­te und der Bun­des­tag wird kleiner.
Wir wol­len den Spiel­raum, den uns das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein­ge­räumt hat, aus­schöp­fen und bis zu 15 Über­hang­man­da­te ohne Aus­gleich zulas­sen. Ein Über­hang­man­dat löst bis zu 16 (!) Aus­gleichs­man­da­te aus. Auch die­se Öff­nung könn­te also eine deut­li­che Ver­klei­ne­rung des Bun­des­ta­ges auslösen.
Die Über­hang­man­da­te einer Par­tei in einem Bun­des­land sol­len wie bis­her mit Lis­ten­man­da­ten der glei­chen Par­tei in ande­ren Bun­des­län­dern ver­rech­net werden.
Die Zahl der Wahl­krei­se, die eine Par­tei als Frak­ti­on gewin­nen muss, um unter­halb von 5 % der Zweit­stim­men trotz­dem in den Bun­des­tag ein­zu­zie­hen, soll von drei auf fünf ange­ho­ben wer­den. Der Schritt wür­de im Bun­des­tag nach heu­ti­gem Stand 36 Man­da­te weni­ger bedeuten. 

Wenn es 270 Wahl­krei­se wer­den und 320 Man­da­te über die Lis­ten der Par­tei­en, dann läge die Ziel­grö­ße des Bun­des­ta­ges nach dem Vor­schlag der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on sogar noch unter der Ziel­grö­ße der Koali­ti­on. Über­hang- und Aus­gleichs­man­da­te, die dann noch dazu­kom­men könn­ten, wür­den in ihrer Zahl durch die­se Vor­schlä­ge so klein aus­fal­len, dass bei vol­lem Erhalt der Bür­ger­stim­me in den Wahl­krei­sen der Bun­des­tag deut­lich ver­klei­nert und auf eine Regel­grö­ße von 590 Man­da­te redu­ziert wer­den wür­de. Die­ses Wahl­recht sind wir bereit in einem gro­ßen poli­ti­schen Kon­sens schnell im Deut­schen Bun­des­tag zu entscheiden. 

Der Antrag der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on liegt vor. Die Ampel soll­te die­sen Weg mit uns ernst­haft prüfen! 

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