CDU-Frak­ti­on for­dert Fest­set­zung dif­fe­ren­zier­ter Hebe­sät­ze bei der Grund­steu­er in Solin­gen – „Spiel­raum zur Ent­las­tung der Men­schen nutzen!“

Veröffentlicht am 13. September 2024

Bereits vor der Ein­brin­gung des städ­ti­schen Haus­hal­tes, die für die kom­men­de Rats­sit­zung am 26. Sep­tem­ber vor­ge­se­hen ist, spricht sich die CDU-Frak­ti­on für die Ein­füh­rung auf­kom­mens­neu­tra­ler, dif­fe­ren­zier­ter Hebe­sät­ze bei der Grund­steu­er B aus. Über die Not­wen­dig­keit der Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät besteht dabei weit­rei­chen­der poli­ti­scher Kon­sens in Solin­gen. Bei der Aus­ge­stal­tung der Hebe­sät­ze steht die Debat­te dage­gen noch aus. Dazu erklä­ren Dani­el Flemm, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der CDU, und Cars­ten Becker, finanz­po­li­ti­scher Spre­cher der CDU:

Dani­el Flemm: „Durch die Grund­steu­er­re­form haben sich qua­si über Nacht die Grund­stücks­wer­te ver­än­dert, ohne dass sich für die Bewoh­ner etwas geän­dert hat. Für vie­le Solin­ge­rin­nen und Solin­ger, ins­be­son­de­re jene in Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern, heißt die Neu­be­rech­nung eine erheb­li­che Stei­ge­rung der Grund­steu­er. Dar­auf hat die Stadt kei­nen Ein­fluss. Sie sind Ergeb­nis der gesetz­li­chen Grund­la­ge, die der dama­li­ge Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz nach dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts geschaf­fen hat­te. Die neu­en Berech­nungs­ver­fah­ren sor­gen für eine sys­te­ma­ti­sche Ver­güns­ti­gung bei Nicht-Wohn­grund­stü­cken und einer sys­te­ma­ti­schen Ver­teue­rung bei Wohn­grund­stü­cken. Die Lan­des­re­gie­rung hat den Kom­mu­nen über dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze für Wohn- und Nicht-Wohn-Grund­stü­cke ein Instru­ment ermög­licht, die­ser sys­te­ma­ti­schen Ver­schie­bung zumin­dest ansatz­wei­se ent­ge­gen­zu­wir­ken. Damit kön­nen wir zwar nicht ver­hin­dern, dass vie­le Solin­ge­rin­nen und Solin­ger höhe­re Grund­steu­er zah­len müs­sen, aber wir kön­nen sie damit zumin­dest ein wenig ent­las­ten – auch wenn es zum Bei­spiel nur 10 Euro im Monat sind. Die­sen Spiel­raum möch­ten wir nutzen.“

Cars­ten Becker: „Die Ver­wal­tung schlägt bis­lang die Ein­füh­rung eines ein­heit­li­chen Hebe­sat­zes bei der Grund­steu­er B vor. Dafür bringt sie im Wesent­li­chen zwei Argu­men­te vor. Dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze sei­en recht­lich unsi­cher und tech­nisch (noch) nicht umsetz­bar. Die (ver­fas­sungs-) recht­li­che Ver­ein­bar­keit dif­fe­ren­zier­ter Hebe­sät­ze wur­de jüngst durch ein Rechts­gut­ach­ten des Lan­des gestützt. Die Fest­set­zung dif­fe­ren­zier­ter Hebe­sät­ze steht auf einer gül­ti­gen Rechts­grund­la­ge und kann somit auch in Solin­gen ange­wen­det wer­den – so man es denn will. Die tech­ni­sche Umset­zung ist in der Tat noch nicht mög­lich, aber den­noch abseh­bar und durch das Land ange­kün­digt. Des­halb soll zwar zunächst ein ein­heit­li­cher Hebe­satz für die Grund­steu­er B fest­ge­setzt wer­den, die­ser jedoch noch in der ers­ten Jah­res­hälf­te 2025 dann rück­wir­kend zum 1. Janu­ar durch dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze ersetzt werden.

Die Ver­wal­tung führt bis­her die­se recht­li­chen und tech­ni­schen Beden­ken ins Feld. Dem gegen­über sieht sie durch dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze nur gering­fü­gi­ge Ent­las­tun­gen bei Wohn­ei­gen­tü­mern im Ver­gleich zu einem ein­heit­li­chen Hebe­satz. Aber auch wenn es für Ein­zel­ne nur um monat­li­che Beträ­ge im Wert eines Net­flix-Abos geht, wie es unse­rer Frak­ti­on von der Ver­wal­tung vor­ge­tra­gen wur­de, möch­ten wir auch die­se Ent­las­tung ermög­li­chen. Schließ­lich kommt sie gera­de denen zugu­te, die ohne­hin schon die höchs­te Abga­ben­last unse­res Lan­des tra­gen müssen.“

Den gesam­ten Antrag fin­den Sie hier.

Skip to content