Bereits vor der Einbringung des städtischen Haushaltes, die für die kommende Ratssitzung am 26. September vorgesehen ist, spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung aufkommensneutraler, differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B aus. Über die Notwendigkeit der Aufkommensneutralität besteht dabei weitreichender politischer Konsens in Solingen. Bei der Ausgestaltung der Hebesätze steht die Debatte dagegen noch aus. Dazu erklären Daniel Flemm, Fraktionsvorsitzender der CDU, und Carsten Becker, finanzpolitischer Sprecher der CDU:
Daniel Flemm: „Durch die Grundsteuerreform haben sich quasi über Nacht die Grundstückswerte verändert, ohne dass sich für die Bewohner etwas geändert hat. Für viele Solingerinnen und Solinger, insbesondere jene in Ein- und Zweifamilienhäusern, heißt die Neuberechnung eine erhebliche Steigerung der Grundsteuer. Darauf hat die Stadt keinen Einfluss. Sie sind Ergebnis der gesetzlichen Grundlage, die der damalige Finanzminister Olaf Scholz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geschaffen hatte. Die neuen Berechnungsverfahren sorgen für eine systematische Vergünstigung bei Nicht-Wohngrundstücken und einer systematischen Verteuerung bei Wohngrundstücken. Die Landesregierung hat den Kommunen über differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nicht-Wohn-Grundstücke ein Instrument ermöglicht, dieser systematischen Verschiebung zumindest ansatzweise entgegenzuwirken. Damit können wir zwar nicht verhindern, dass viele Solingerinnen und Solinger höhere Grundsteuer zahlen müssen, aber wir können sie damit zumindest ein wenig entlasten – auch wenn es zum Beispiel nur 10 Euro im Monat sind. Diesen Spielraum möchten wir nutzen.“
Carsten Becker: „Die Verwaltung schlägt bislang die Einführung eines einheitlichen Hebesatzes bei der Grundsteuer B vor. Dafür bringt sie im Wesentlichen zwei Argumente vor. Differenzierte Hebesätze seien rechtlich unsicher und technisch (noch) nicht umsetzbar. Die (verfassungs-) rechtliche Vereinbarkeit differenzierter Hebesätze wurde jüngst durch ein Rechtsgutachten des Landes gestützt. Die Festsetzung differenzierter Hebesätze steht auf einer gültigen Rechtsgrundlage und kann somit auch in Solingen angewendet werden – so man es denn will. Die technische Umsetzung ist in der Tat noch nicht möglich, aber dennoch absehbar und durch das Land angekündigt. Deshalb soll zwar zunächst ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B festgesetzt werden, dieser jedoch noch in der ersten Jahreshälfte 2025 dann rückwirkend zum 1. Januar durch differenzierte Hebesätze ersetzt werden.
Die Verwaltung führt bisher diese rechtlichen und technischen Bedenken ins Feld. Dem gegenüber sieht sie durch differenzierte Hebesätze nur geringfügige Entlastungen bei Wohneigentümern im Vergleich zu einem einheitlichen Hebesatz. Aber auch wenn es für Einzelne nur um monatliche Beträge im Wert eines Netflix-Abos geht, wie es unserer Fraktion von der Verwaltung vorgetragen wurde, möchten wir auch diese Entlastung ermöglichen. Schließlich kommt sie gerade denen zugute, die ohnehin schon die höchste Abgabenlast unseres Landes tragen müssen.“
Den gesamten Antrag finden Sie hier.