Nach der außerordentlichen, nicht-öffentlichen Sitzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung zur Klärung der Verbindung zu organisierten Schleusungen über die Ausländerbehörde Solingen hat die CDU-Fraktion Akteneinsicht nach § 55 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW beantragt. In der Sitzung seien aus Sicht der CDU-Fraktion mehr Fragen hinzugekommen als geklärt wurden. Die Fraktion mache daher vom Recht auf Akteneinsicht Gebrauch, um sich ein genaues Bild der Vorfälle zu machen. Die öffentlich und nicht-öffentlich getätigten Darstellungen der Stadt ergeben aus CDU-Sicht bisher kein schlüssiges Bild der Situation. Die Verwaltung solle daher mit Transparenz für Vertrauen sorgen. Über den Antrag auf Akteneinsicht entscheidet nun der Oberbürgermeister.