CDU-Frak­ti­on bean­tragt Akteneinsicht

 Nach der außer­or­dent­li­chen, nicht-öffent­li­chen Sit­zung des Auf­sichts­ra­tes der Wirt­schafts­för­de­rung zur Klä­rung der Ver­bin­dung zu orga­ni­sier­ten Schleu­sun­gen über die Aus­län­der­be­hör­de Solin­gen hat die CDU-Frak­ti­on Akten­ein­sicht nach § 55 Absatz 4 der Gemein­de­ord­nung NRW bean­tragt. In der Sit­zung sei­en aus Sicht der CDU-Frak­ti­on mehr Fra­gen hin­zu­ge­kom­men als geklärt wur­den. Die Frak­ti­on mache daher vom Recht auf Akten­ein­sicht Gebrauch, um sich ein genau­es Bild der Vor­fäl­le zu machen. Die öffent­lich und nicht-öffent­lich getä­tig­ten Dar­stel­lun­gen der Stadt erge­ben aus CDU-Sicht bis­her kein schlüs­si­ges Bild der Situa­ti­on. Die Ver­wal­tung sol­le daher mit Trans­pa­renz für Ver­trau­en sor­gen. Über den Antrag auf Akten­ein­sicht ent­schei­det nun der Ober­bür­ger­meis­ter. 

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Daniel Flemm

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