CDU-Frak­ti­on bean­tragt Ände­run­gen am Kli­ma­kon­zept “Nach­hal­ti­ges Solingen”

Hier gehts zum Antrag unse­rer Frak­ti­on: Ände­rungs­an­trag zum Kli­ma­kon­zept “Nach­hal­ti­ges Solingen”

„Think glo­bal, act local“ – die­ser Leit­spruch wird ger­ne genutzt, um bewusst „nach­hal­ti­ges“ Ver­hal­ten von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern anzu­re­gen. Dabei drängt sich der Ver­dacht auf, dass die Stadt Solin­gen– ins­be­son­de­re die Ver­wal­tungs­spit­ze – die zwei­te Hälf­te des Sat­zes nicht voll­ends ver­in­ner­licht hat. Denn außer wohl­fei­len Papie­ren und hüb­schen Foto­ter­mi­nen ist in Solin­gen wenig Sub­stan­ti­el­les für den Kli­ma­schutz getan wor­den. Es wird Zeit, dass die Stadt(-verwaltung) vom Den­ken ins Han­deln kommt.

Die­ser Beschluss unter­nimmt den Ver­such, den Fokus – und damit die Prio­ri­tät des Ver­wal­tungs­han­delns – auf eben­je­ne Berei­che zu set­zen, in denen die Stadt unmit­tel­ba­ren Zugriff hat (zumin­dest durch städ­ti­sche Betrie­be). Denn mit Zie­len, die die Ver­ant­wor­tung letzt­lich in pri­va­te Hän­de geben – Ände­run­gen im Mobi­li­täts- und Kon­sum­ver­hal­ten, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen der eige­nen vier Wän­de, etc. – bür­det unse­re Stadt nicht nur den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern eine erheb­li­che Last auf, sie ver­liert auch die eige­ne Kon­troll­fä­hig­keit, den selbst gesteck­ten Zie­len der Kli­ma­neu­tra­li­tät nachzukommen.

Dazu passt, dass die wesent­li­chen „Erfol­ge“ Solin­gens bei der Reduk­ti­on von Treib­haus­ga­sen auf Pri­va­te zurück­zu­füh­ren sind. Ins­be­son­de­re Solin­gens Unter­neh­men haben ihre umwelt­po­li­ti­schen Haus­auf­ga­ben erle­digt – das zeigt die Treib­haus­gas­bi­lanz von 2023. Ledig­lich die Stadt – das heißt die Kom­mu­nal­ver­wal­tung – bleibt hin­ter den eige­nen Zie­len zurück. Von einer Vor­bild­funk­ti­on ist die Stadt weit ent­fernt. Dar­an ändern auch „Stadt­ra­deln“ und Ver­wei­se auf eine desas­trö­se Haus­halts­la­ge nichts. Selbst Aus­zeich­nun­gen wie der Euro­pean Ener­gy Award sind unter die­sen Umstän­den bes­ten­falls als Win­dow­dres­sing zu bezeich­nen. Denn solan­ge kei­ne ver­bind­li­chen Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die gro­ßen Emis­si­ons­ur­sa­chen anzu­ge­hen, sind die 100-pro­zen­ti­ge Elek­tri­fi­zie­rung des Bus­ver­kehrs oder die Umge­stal­tung von Vor­gär­ten Trop­fen auf einen immer hei­ßer wer­den­den Stein.

Das vor­ge­leg­te Kli­ma­kon­zept ist eine gute Grund­la­ge ins­be­son­de­re zur Quan­ti­fi­zie­rung der Not­wen­dig­keit wei­te­rer Maß­nah­men. Gleich­zei­tig stel­len wir auch hier unzu­rei­chen­de Ver­bind­lich­keit von Maß­nah­men fest. Hier erwar­ten wir von der Ver­wal­tung, die­se Ver­bind­lich­keit sowohl in (ter­mi­nier­ten) Maß­nah­men als auch in inner­halb der Ver­wal­tung defi­nier­ten Ver­ant­wor­tung als­bald herzustellen.

Erschwe­rend kommt hin­zu, dass not­wen­di­ge Inves­ti­tio­nen im Kon­zept­pa­pier zwar eben­falls quan­ti­fi­ziert sind, die Finan­zie­rung aber offen ist – eine Pro­ble­ma­tik, die nicht nur Solin­gen betrifft. Auch wenn die Wirt­schaft­lich­keit der Inves­ti­tio­nen deut­lich sind, bleibt die Finan­zie­rung eine Her­aus­for­de­rung für den kom­mu­na­len Finanz­plan. Umge­rech­net müss­ten etwa 30.000 Euro pro Solin­ger inves­tiert wer­den; 2.000 Euro pro Jahr pro Bür­ger. Neben dem städ­ti­schen Haus­halt wer­den auch die städ­ti­schen Töch­ter – SWS und TBS – Lösun­gen für die Finan­zie­rung brau­chen. Um die­se Her­aus­for­de­rung zu bewäl­ti­gen, soll auch die kla­re Prio­ri­sie­rung beitragen.

Die im Beschluss gewähl­te Prio­ri­sie­rung bringt sowohl die umwelt­po­li­ti­sche als auch wirt­schaft­li­che Dimen­si­on der Maß­nah­men über­ein­an­der. Wäh­rend Inves­ti­tio­nen in die Strom­erzeu­gung und ‑über­tra­gung beson­ders wirt­schaft­lich sind und den größ­ten Bei­trag zur kli­ma­po­li­ti­schen Ziel­er­rei­chung leis­ten, sind die Vor­zei­chen bei Inves­ti­tio­nen in die Ver­kehrs­in­fra­struk­tur umgekehrt.

An die­ser Stel­le soll erneut betont wer­den, dass es sich hier­bei um einen poli­ti­schen Beschluss zur stra­te­gi­schen Ziel­set­zung han­delt – wie in § 41 Absatz 1 Buch­sta­be u GO NRW defi­niert. Die­ser Beschluss soll leit­ge­bend für das wei­te­re Ver­wal­tungs­han­deln sein. Soll­te die Ver­wal­tung von der hier beschlos­se­nen Prio­ri­sie­rung abwei­chen, so ist dies erklä­rungs­be­dürf­tig. Ange­sichts der gesell­schaft­li­chen Rele­vanz der Debatte(n) zur Kli­ma­neu­tra­li­tät ist es für das Ver­trau­en in unse­re Demo­kra­tie von immenser Wich­tig­keit, dass die­se poli­ti­schen Beschlüs­se gefasst und respek­tiert wer­den. Des­halb sind für die ein­zel­nen Aspek­te die­ses Beschlus­ses die (Rück-) Ver­wei­sung auf die bera­ten­den Aus­schüs­se und damit zum Rat fest­ge­hal­ten. Die zahl­rei­chen The­men sol­len und dür­fen mit die­sem Beschluss nicht aus der öffent­li­chen, poli­ti­schen Debat­te ver­schwin­den, son­dern in regel­mä­ßi­gen Abstän­den wie­der auf die Tages­ord­nun­gen gesetzt wer­den. Gleich­zei­tig ist neben der regel­mä­ßi­gen Bera­tung der The­men in den zustän­di­gen Aus­schüs­sen auch Trans­pa­renz gegen­über den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gebo­ten, die über ihre Strom- und Gebüh­ren­rech­nun­gen sowie nicht zuletzt durch ihre Steu­ern einen signi­fi­kan­ten Bei­trag zur Finan­zie­rung der öffent­li­chen Infra­struk­tur leis­ten. Wir hal­ten es daher für gebo­ten, dass die Zie­le und die jewei­li­ge Ziel­er­rei­chung sowie deren Pro­gno­se für die Öffent­lich­keit jeder­zeit nach­voll­zieh­bar sein sollten.

Nicht nur, aber auch aus die­sem Grund ist der Auf­bau eines adäqua­ten Con­trol­lings uner­läss­lich. Die­ses muss dann auch öffent­lich über die tat­säch­li­chen Erfol­ge – und Nicht-Erfol­ge – berich­ten. Mög­li­cher­wei­se ist das Manage­ment-Tool des Euro­pean Ener­gy Awards hier­zu eine geeig­ne­te Grund­la­ge – viel­leicht reicht auch ein rudi­men­tä­res eige­nes Tool aus. Ent­schei­dend ist, dass es auch öffent­lich deut­lich wird, in wel­che Rich­tung sich die Stadt bewegt. Das Gere­de von der „Stadt als Vor­bild“ ist bis­lang bes­ten­falls ein Fei­gen­blatt. Es fehlt an Ver­bind­lich­keit, Trans­pa­renz und kon­kre­ten Erfolgen.

Wie groß die Unsi­cher­heit in der Bevöl­ke­rung ist, hat die bun­des­po­li­ti­sche Debat­te um das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz im letz­ten Jahr ein­drück­lich gezeigt. Diver­se empi­ri­sche Unter­su­chun­gen zei­gen in den letz­ten Jah­ren einen immensen Ver­trau­ens­ver­lust in Poli­tik und Staat. Die­se Ent­wick­lung berei­tet allen Demo­kra­ten gro­ße Sor­gen. Gleich­zei­tig lässt sich fast schon eine Art „Kul­tur­kampf“ fest­ma­chen, der oft­mals um „grü­ne“ The­men dreht. Es soll­te daher im Inter­es­se aller Akteu­re sein, dass es einen trans­pa­ren­ten und öffent­li­chen Dis­kurs dar­über gibt, wie Umwelt- und Infra­struk­tur­po­li­tik aus­se­hen soll. Die­ser Antrag ist hof­fent­lich ein geeig­ne­ter Ansatz, um zumin­dest die­ses Ziel zu erreichen.

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Lukas Schrumpf

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