Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgelegten höheren Hebesätze zur Bestimmung der Grundsteuer für in der jeweiligen Gemeinde liegende Nichtwohngrundstücke verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Darauf basierende Grundsteuerbescheide sind rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteilen vom 04.12. 2025 entschieden. Diese Nachricht hat im „politischen Solingen“ für teilweise etwas nervöse Reaktionen gesorgt. Die CDU-Fraktion mahnt dazu, jetzt Ruhe zu behalten und die Diskussion offen zu halten:
„Wir sollten uns von dieser Nervosität nicht anstecken lassen und Kurs halten“, betonen die beiden CDU-Finanzpolitiker Carsten Becker und Dirk Errestink. „Die FDP schreibt in einer Pressemitteilung, nun sei endlich Klarheit in die Diskussion über differenzierte Hebesätze gekommen. Dies habe das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen deutlich gemacht. Ein ‚Sonderweg‘ in dieser Frage sei also nicht zulässig. Diesem Alarmismus können wir uns nicht anschließen. Die Urteile sind nämlich noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision bei dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen“, erläutert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dirk Errestink.
„Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sind weder die Urteilsgründe ersichtlich noch ist erkennbar, dass das Gericht der Meinung ist, dass das Landesgesetz verfassungswidrig sei. Inwieweit die angegriffene Satzung mit einer Solinger Satzung vergleichbar wäre, kann daher auch nicht beurteilt werden. Selbstverständlich müsste eine entsprechende Solinger Satzung verfassungsgemäß gestaltet werden. Die Haltung der CDU-Fraktion in dieser Frage ist klar: Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Wir bleiben auf Kurs. Wir halten den Grundsatz ‚Geht nichts, gibt’s nicht‘ nicht für hilfreich. In der nächsten Woche werden sich unser Fraktionsvorstand und die Fraktion noch einmal in aller Ruhe mit dem Thema beschäftigen. Und wir sollten auch im Finanzausschuss und im Rat noch unaufgeregt und auf der Basis von Fakten diskutieren“, betont Errestink.
„Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber gut daran getan hat, eine Differenzierung der Hebesätze zu ermöglichen. Nunmehr hat EIN Verwaltungsgericht eine Entscheidung gegen diese Differenzierung getroffen, es aber gleichzeitig auch ermöglicht, dass dieses von höchster Stelle überprüft werden kann. Wir sollten also die Kirche im Dorf lassen und jetzt nicht in Panik verfallen, bevor wir überhaupt irgendwelche Beschlüsse gefasst haben“, erläutert Carsten Becker, einer der Initiatoren und Autoren des CDU-Antrags für differenzierte Hebesätze.
„Wir halten es weiterhin für richtig, die Diskussion, um die Einführung von differenzierten Hebesätzen offen zu halten. Dies zeigt, dass wir das, was wir in der letzten Wahlperiode versprochen haben, auch in dieser neuen Wahlperiode weiterführen wollen. Eine tatsächliche Änderung der Grundsteuersatzung sowohl hinsichtlich der Differenzierung als auch der Indexierung ist erst ab 2027 geplant. Hier gibt es sicherlich noch genügend Gesprächsbedarf und wir betrachten unseren Antrag auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Auffassungen, wie eine Indexierung umgesetzt werden kann, insgesamt zunächst als Einbringung in den politischen Diskurs“, so Becker abschließend.