Beim The­ma Grund­steu­er jetzt nicht in Panik und Alar­mis­mus ver­fal­len – CDU-Frak­ti­on will Dis­kus­si­on um dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze offen halten

Die von den Städ­ten Bochum, Essen, Dort­mund und Gel­sen­kir­chen fest­ge­leg­ten höhe­ren Hebe­sät­ze zur Bestim­mung der Grund­steu­er für in der jewei­li­gen Gemein­de lie­gen­de Nicht­wohn­grund­stü­cke ver­sto­ßen gegen den ver­fas­sungs­recht­li­chen Grund­satz der Steu­er­ge­rech­tig­keit. Dar­auf basie­ren­de Grund­steu­er­be­schei­de sind rechts­wid­rig. Dies hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Gel­sen­kir­chen mit Urtei­len vom 04.12. 2025 ent­schie­den. Die­se Nach­richt hat im „poli­ti­schen Solin­gen“ für teil­wei­se etwas ner­vö­se Reak­tio­nen gesorgt. Die CDU-Frak­ti­on mahnt dazu, jetzt Ruhe zu behal­ten und die Dis­kus­si­on offen zu halten:

„Wir soll­ten uns von die­ser Ner­vo­si­tät nicht anste­cken las­sen und Kurs hal­ten“, beto­nen die bei­den CDU-Finanz­po­li­ti­ker Cars­ten Becker und Dirk Errestink. „Die FDP schreibt in einer Pres­se­mit­tei­lung, nun sei end­lich Klar­heit in die Dis­kus­si­on über dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze gekom­men. Dies habe das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Gel­sen­kir­chen deut­lich gemacht. Ein ‚Son­der­weg‘ in die­ser Fra­ge sei also nicht zuläs­sig. Die­sem Alar­mis­mus kön­nen wir uns nicht anschlie­ßen. Die Urtei­le sind näm­lich noch nicht rechts­kräf­tig. Die Kam­mer hat die Beru­fung bei dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt für das Land Nord­rhein-West­fa­len und die Sprung­re­vi­si­on bei dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­las­sen“, erläu­tert der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU-Frak­ti­on Dirk Errestink.

„Aus der Pres­se­mit­tei­lung des Ver­wal­tungs­ge­richts Gel­sen­kir­chen sind weder die Urteils­grün­de ersicht­lich noch ist erkenn­bar, dass das Gericht der Mei­nung ist, dass das Lan­des­ge­setz ver­fas­sungs­wid­rig sei. Inwie­weit die ange­grif­fe­ne Sat­zung mit einer Solin­ger Sat­zung ver­gleich­bar wäre, kann daher auch nicht beur­teilt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich müss­te eine ent­spre­chen­de Solin­ger Sat­zung ver­fas­sungs­ge­mäß gestal­tet wer­den. Die Hal­tung der CDU-Frak­ti­on in die­ser Fra­ge ist klar: Wir möch­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­las­ten. Wir blei­ben auf Kurs. Wir hal­ten den Grund­satz ‚Geht nichts, gibt’s nicht‘ nicht für hilf­reich. In der nächs­ten Woche wer­den sich unser Frak­ti­ons­vor­stand und die Frak­ti­on noch ein­mal in aller Ruhe mit dem The­ma beschäf­ti­gen. Und wir soll­ten auch im Finanz­aus­schuss und im Rat noch unauf­ge­regt und auf der Basis von Fak­ten dis­ku­tie­ren“, betont Errestink.

„Die CDU-Frak­ti­on ist der Auf­fas­sung, dass der Lan­des­ge­setz­ge­ber gut dar­an getan hat, eine Dif­fe­ren­zie­rung der Hebe­sät­ze zu ermög­li­chen. Nun­mehr hat EIN Ver­wal­tungs­ge­richt eine Ent­schei­dung gegen die­se Dif­fe­ren­zie­rung getrof­fen, es aber gleich­zei­tig auch ermög­licht, dass die­ses von höchs­ter Stel­le über­prüft wer­den kann. Wir soll­ten also die Kir­che im Dorf las­sen und jetzt nicht in Panik ver­fal­len, bevor wir über­haupt irgend­wel­che Beschlüs­se gefasst haben“, erläu­tert Cars­ten Becker, einer der Initia­to­ren und Autoren des CDU-Antrags für dif­fe­ren­zier­te Hebesätze.

„Wir hal­ten es wei­ter­hin für rich­tig, die Dis­kus­si­on, um die Ein­füh­rung von dif­fe­ren­zier­ten Hebe­sät­zen offen zu hal­ten. Dies zeigt, dass wir das, was wir in der letz­ten Wahl­pe­ri­ode ver­spro­chen haben, auch in die­ser neu­en Wahl­pe­ri­ode wei­ter­füh­ren wol­len. Eine tat­säch­li­che Ände­rung der Grund­steu­er­sat­zung sowohl hin­sicht­lich der Dif­fe­ren­zie­rung als auch der Inde­xie­rung ist erst ab 2027 geplant. Hier gibt es sicher­lich noch genü­gend Gesprächs­be­darf und wir betrach­ten unse­ren Antrag auch im Hin­blick auf die unter­schied­li­chen Auf­fas­sun­gen, wie eine Inde­xie­rung umge­setzt wer­den kann, ins­ge­samt zunächst als Ein­brin­gung in den poli­ti­schen Dis­kurs“, so Becker abschließend.

Ansprechpartner

Bild von Ansgar Lange

Ansgar Lange

Zum Inhalt springen