Inzwischen haben zwei unabhängige Gerichte bestätigt, dass die vorläufige Dienstenthebung des Solinger Beigeordneten Jan Welzel nicht rechtens war. Nach Monaten starker persönlicher Belastung könne der Betroffene jetzt hoffentlich erst einmal „durchatmen“ und sich etwas unbelasteter seiner wichtigen Arbeit für unsere Heimatstadt widmen, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Carsten Voigt:
„In einer persönlichen Erklärung hat Jan Welzel deutlich gemacht, dass die vergangenen Monate nicht spurlos an ihm vorbeigegangen sind. Sein ‚persönliches und berufliches Ansehen‘ seien durch die Anschuldigungen und die öffentliche Diskussion ‚erheblich beeinträchtigt‘ worden. Ein Beigeordneter ist keine Maschine, sondern ein Mensch. Die letzten Monate müssen für Jan Welzel sehr belastend gewesen sein. Die Tatsache, dass die höchste verwaltungsrechtliche Instanz in NRW den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt hat, zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Dies wird Jan Welzel die nötige Kraft geben, sich mit vollem Engagement seinen Aufgaben im Dienst der Klingenstadt zu widmen. Die CDU-Fraktion Solingen freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit unserem Dezernenten.“
„Jan Welzel betont selbst, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keine Aussage über den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens trifft. Daher ist jetzt auch kein Anlass für Triumphgeschrei, sondern für Nüchternheit und Augenmaß. Schwerwiegende Vorwürfe müssen einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung standhalten“, so Voigt.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende sieht seinen Kurs in der Causa Welzel bestätigt. In einer deutlichen Pressemitteilung und in einem Offenen Brief an den Düsseldorfer Regierungspräsidenten hatte Voigt im März 2026 geschrieben: „Wir akzeptieren nicht, dass ein verdienter Wahlbeamter unserer Stadt ohne stichhaltige Beweise demontiert wird“ https://cdusg.de/causa-jan-welzel-cdu-fraktionschef-carsten-voigt-fordert-eine-oeffentliche-erklaerung-des-duesseldorfer-regierungspraesidenten-schuermanns-handeln-ist-untragbar.
„Jetzt hat ein zweites Gericht – nachdem im März bereits die dreimonatige Suspendierung des Dezernenten aufgehoben worden war – entschieden, dass diese Beweise eben nicht vorliegen und damit auch die Voraussetzung für eine vorläufige Dienstenthebung nicht gegeben sind“, so Voigt abschließend.