Der nordrhein-westfälische Landtag berät derzeit über das „Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)“. Ziel der Novellierung ist es, die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Ordnungsbehörden zu erweitern und sie angesichts wachsender Anforderungen besser auszustatten. Die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes muss praxistauglich ausgestaltet werden, fordert der CDU-Fraktionsvorsitzende Carsten Voigt:
„Unser Ordnungsamt leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Ordnungsämter bundesweit jedoch deutlich gestiegen. Konflikte im öffentlichen Raum, Vermüllung, illegale Abfallentsorgung, Sachbeschädigungen, ordnungswidriges Verhalten bei Veranstaltungen sowie Nutzungskonflikte an stark frequentierten Orten stellen Städte und Gemeinden zunehmend vor praktische Herausforderungen. Das spüren wir auch in Solingen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Solingen sicherer machen. Sicherheit und Ordnung stehen im Zentrum unserer Politik.“
Die kommunalen Ordnungsbehörden stehen dabei häufig vor der Situation, dass ordnungswidrige Handlungen nur kurzfristig erfolgen und bei Eintreffen von Einsatzkräften bereits beendet sind. Verstöße lassen sich in der Praxis daher häufig nur schwer nachweisen oder nachvollziehbar dokumentieren. Gleichzeitig kommt es in Einsatzsituationen immer wieder zu Konflikten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsbehörden.
Ordnungsbehördengesetz muss praxistauglich gestaltet werden
„Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Solingen begrüßt grundsätzlich die Initiative des Landtages, das Ordnungsbehördengesetz zu modernisieren. Gleichzeitig ist aus Sicht der kommunalen Praxis entscheidend, dass die gesetzlichen Regelungen so ausgestaltet werden, dass sie im Vollzug tatsächlich praktikabel und wirksam sind“, betont Voigt.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren müssen laut Voigt folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die kommunalen Ordnungsbehörden müssen durch klare, rechtssichere und praxistaugliche Befugnisse weiter gestärkt werden.
- Die Kommunen benötigen moderne Instrumente zur lagebezogenen Beobachtung und Dokumentation ordnungswidriger Zustände im öffentlichen Raum, insbesondere an Orten, an denen es erfahrungsgemäß regelmäßig zu Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommt.
- Es müssen rechtliche Möglichkeiten für den Einsatz technischer Mittel geschaffen werden, mit denen ordnungswidrige Zustände im öffentlichen Raum nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert werden können, etwa im Zusammenhang mit Videoüberwachung oder vergleichbaren technischen Verfahren – selbstverständlich unter strikter Beachtung der Verhältnismäßigkeit sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Unsere Partnerstadt Gouda hat beispielsweise 88 Kameras – präventiv im Stadtgebiet. Wir setzen uns für eine gezielte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ein – unter Wahrung des Datenschutzes -, und zwar zur Prävention und Täteridentifikation.
- Die Einsatzkräfte der kommunalen Ordnungsbehörden müssen besser geschützt werden, und es müssen ihnen Instrumente an die Hand gegeben werden, mit denen kritische Einsatzsituationen transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden können.
- Neue rechtliche Instrumente müssen so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis der Kommunen tatsächlich anwendbar sind und einen wirksamen Beitrag zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung ordnungswidrigen Verhaltens leisten können.
Voigt weiter: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die kommunalen Ordnungsbehörden für eine wirksame Aufgabenerfüllung neben personeller Ausstattung auch einen modernen und praktikablen rechtlichen Rahmen benötigen. Daher ist es wichtig, dass diese Perspektive der kommunalen Praxis in den weiteren Beratungen besonders berücksichtigt wird.“
„Sicherheit und Ordnung sind Grundlage für Freiheit und Lebensqualität. Wir setzen auf Prävention, konsequentes Durchgreifen bei Kriminalität und Vandalismus sowie einen personell starken und gut ausgestatteten kommunalen Ordnungsdienst sowie Sozialarbeit in sogenannten Problemvierteln. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, kann ein weiterer Baustein sein, um unser Ordnungsamt angesichts wachsender Herausforderungen im öffentlichen Raum zu stärken und ihm zusätzliche Instrumente zur Gefahrenabwehr an die Hand zu geben“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.