CDU-Frak­ti­on for­dert Not­fall­hil­fe für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge bei plötz­li­chem Aus­fall der pfle­gen­den Angehörigen

Hier fin­den Sie unse­ren Antrag.

Im Aus­schuss für Sozia­les, Gesund­heit, Inklu­si­on, Senio­ren und Beschäf­ti­gungs­för­de­rung (ASGISB) wur­de ein Antrag der CDU-Frak­ti­on beschlos­sen, der eine umfas­sen­de Prü­fung zur Sicher­stel­lung der Not­ver­sor­gung von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen for­dert. Ziel des Antrags ist es, eine Lösung für den Fall zu fin­den, dass pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge plötz­lich ins Kran­ken­haus müs­sen und kei­ne ande­re Per­son kurz­fris­tig zur Betreu­ung ein­sprin­gen kann.

Vor allem Ehe­paa­re oder Fami­li­en, in denen eine Per­son die Pfle­ge über­nimmt, gera­ten schnell in eine aus­weg­lo­se Situa­ti­on, wenn der pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge uner­war­tet ins Kran­ken­haus muss. Schon ein kur­zer Kran­ken­haus­auf­ent­halt kann für die­se Fami­li­en eine exis­ten­zi­el­le Belas­tung dar­stel­len – beson­ders, wenn nie­mand zur Ver­fü­gung steht, um die Pfle­ge kurz­fris­tig zu über­neh­men. „Ins­be­son­de­re bei Ehe­paa­ren, in denen eine Per­son die Pfle­ge der ande­ren über­nimmt, ent­steht schnell eine Ver­sor­gungs­lü­cke, wenn kei­ne wei­te­ren Ange­hö­ri­gen kurz­fris­tig ein­sprin­gen kön­nen“, erklärt Chris­ti­an Götz, sach­kun­di­ger Bür­ger der CDU im Sozi­al­aus­schuss. Eine mög­li­che Lösung könn­te in der Ein­füh­rung einer Not­fall­num­mer für Ret­tungs­diens­te bestehen. Die­se wür­de es ermög­li­chen, dass die zurück­ge­las­se­ne pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son wäh­rend des Kran­ken­haus­auf­ent­halts des pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen pro­fes­sio­nell betreut wird, ohne dass die Ein­satz­kräf­te ihre pri­mä­re Not­fall­auf­ga­be aus den Augen verlieren.

Ein wei­te­res Ziel des Antrags ist es, zu klä­ren, ob die noch nicht abge­schlos­se­nen Über­le­gun­gen des Kli­ni­kums, im Rah­men des Ent­lass­ma­nage­ments Kurz­zeit­pfle­ge anzu­bie­ten, als Syn­er­gie­quel­le genutzt wer­den kön­nen. „Aktu­ell kommt es vor, dass pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen in sol­chen Not­fäl­len mit einer soge­nann­ten sozia­len Indi­ka­ti­on ins Kran­ken­haus gebracht wer­den, wodurch Kran­ken­haus­bet­ten blo­ckiert wer­den. Dies führt zu einer zusätz­li­chen Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems“, so Son­ja Flemm, sozi­al­po­li­ti­sche Spre­che­rin der CDU-Fraktion.

„Die­ser Antrag ist ein wich­ti­ger Schritt, um die pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung auch in Not­fall­si­tua­tio­nen sicher­zu­stel­len. Gera­de für die Ange­hö­ri­gen ist es ent­schei­dend, dass sie wis­sen, dass ihre Liebs­ten in einer Not­la­ge nicht allein gelas­sen wer­den. Durch den Auf­bau eines effek­ti­ven Sys­tems zur Not­fall­ver­sor­gung könn­ten wir nicht nur die Lebens­qua­li­tät der betrof­fe­nen Men­schen ver­bes­sern, son­dern auch die Kapa­zi­tä­ten im Gesund­heits­we­sen gezielt nut­zen und ent­las­ten“, fasst Son­ja Flemm abschlie­ßend zusammen.

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Christian Götz

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