Hier finden Sie unseren Antrag.
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Beschäftigungsförderung (ASGISB) wurde ein Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, der eine umfassende Prüfung zur Sicherstellung der Notversorgung von Pflegebedürftigen fordert. Ziel des Antrags ist es, eine Lösung für den Fall zu finden, dass pflegende Angehörige plötzlich ins Krankenhaus müssen und keine andere Person kurzfristig zur Betreuung einspringen kann.
Vor allem Ehepaare oder Familien, in denen eine Person die Pflege übernimmt, geraten schnell in eine ausweglose Situation, wenn der pflegende Angehörige unerwartet ins Krankenhaus muss. Schon ein kurzer Krankenhausaufenthalt kann für diese Familien eine existenzielle Belastung darstellen – besonders, wenn niemand zur Verfügung steht, um die Pflege kurzfristig zu übernehmen. „Insbesondere bei Ehepaaren, in denen eine Person die Pflege der anderen übernimmt, entsteht schnell eine Versorgungslücke, wenn keine weiteren Angehörigen kurzfristig einspringen können“, erklärt Christian Götz, sachkundiger Bürger der CDU im Sozialausschuss. Eine mögliche Lösung könnte in der Einführung einer Notfallnummer für Rettungsdienste bestehen. Diese würde es ermöglichen, dass die zurückgelassene pflegebedürftige Person während des Krankenhausaufenthalts des pflegenden Angehörigen professionell betreut wird, ohne dass die Einsatzkräfte ihre primäre Notfallaufgabe aus den Augen verlieren.
Ein weiteres Ziel des Antrags ist es, zu klären, ob die noch nicht abgeschlossenen Überlegungen des Klinikums, im Rahmen des Entlassmanagements Kurzzeitpflege anzubieten, als Synergiequelle genutzt werden können. „Aktuell kommt es vor, dass pflegebedürftige Personen in solchen Notfällen mit einer sogenannten sozialen Indikation ins Krankenhaus gebracht werden, wodurch Krankenhausbetten blockiert werden. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitssystems“, so Sonja Flemm, sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.
„Dieser Antrag ist ein wichtiger Schritt, um die pflegerische Versorgung auch in Notfallsituationen sicherzustellen. Gerade für die Angehörigen ist es entscheidend, dass sie wissen, dass ihre Liebsten in einer Notlage nicht allein gelassen werden. Durch den Aufbau eines effektiven Systems zur Notfallversorgung könnten wir nicht nur die Lebensqualität der betroffenen Menschen verbessern, sondern auch die Kapazitäten im Gesundheitswesen gezielt nutzen und entlasten“, fasst Sonja Flemm abschließend zusammen.