Alt­schul­den­lö­sung: 318.593.610 Euro für die Stadt Solingen

Die Alt­schul­den­lö­sung kommt! Das Land über­nimmt ins­ge­samt fast 9 Mil­li­ar­den Euro an kom­mu­na­len Kre­di­ten. Jede der 167 teil­neh­men­den Kom­mu­nen wird dabei min­des­tens von 41,1 Pro­zent ihrer über­mä­ßi­gen Liqui­di­täts­kre­di­te ent­las­tet. In schwie­ri­gen Zei­ten sind das rich­tig gute Nach­rich­ten für die Käm­me­rer in Nordrhein-Westfalen.

Damit ist die­se Lan­des­re­gie­rung die ers­te in der Geschich­te Nord­rhein-West­fa­lens, die sich sub­stan­ti­iert mit der antei­li­gen Kom­mu­nal­ent­schul­dung befasst. Sie sichert mit die­ser Kraft­an­stren­gung die finan­zi­el­le Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­mu­nen. Für die Stadt Solin­gen bedeu­tet das eine Über­nah­me von 318.593.610 Euro.

Dazu erklärt der CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Sebas­ti­an Haug:

„Das Land steht zu sei­nen Ver­spre­chen und zu sei­ner Ver­ant­wor­tung. Es lässt die Kom­mu­nen in schwe­ren Zei­ten nicht im Stich und ent­las­tet sie in gro­ßem Umfang von ihren Alt­schul­den. Das ist ein wich­ti­ges Signal: Kom­mu­nen sind mehr als Ver­wal­tung. Sie orga­ni­sie­ren das täg­li­che Leben vor Ort. Damit sie die­se Auf­ga­ben zuver­läs­sig erfül­len kön­nen, brau­chen sie Ent­schei­dungs­frei­heit und vor allem finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät. Vie­le Städ­te und Gemein­den muss­ten jah­re­lang Kre­di­te auf­neh­men, um lau­fen­de Aus­ga­ben zu decken – eine Not­lö­sung, die zum Dau­er­zu­stand wur­de. Beson­ders struk­tur­schwa­che Kom­mu­nen rutsch­ten dadurch in eine Abwärtsspirale.

Mit der Über­nah­me von Ver­bind­lich­kei­ten in Höhe von 318.593.610 Euro durch das Land bekommt die Stadt Solin­gen jetzt finan­zi­el­le Hand­lungs­spiel­räu­me zurück. Statt Geld in den Abbau von Zin­sen ste­cken zu müs­sen, kann es in Kitas, Schu­len und Schwimm­bä­der fließen.

Die Ampel­ko­ali­ti­on in Ber­lin hat zu ihrer Zeit nicht gelie­fert. Umso wich­ti­ger ist das Bekennt­nis von Bun­des­kanz­ler Fried­rich Merz, dass der Bund bei der Ent­schul­dung der Kom­mu­nen sei­nen Teil der Ver­ant­wor­tung über­neh­men wird.“

Das Alt­schul­den­ent­las­tungs­ge­setz Nord­rhein-West­fa­len ist am 18. Juli 2025 in Kraft getre­ten. Das Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung des Lan­des NRW hat am 23. Dezem­ber die Bewil­li­gungs­be­schei­de zur antei­li­gen Ent­schul­dung der Kom­mu­nen versendet.

 

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Bild von Sebastian Haug

Sebastian Haug

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